Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingung

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen und Reservierungen mit gastronomischer Versorgung, die in Räumlichkeiten des Herzblut St. Pauli stattfinden.

2. Nebenleistungen wie z.B. Musikkapellen, Menükarten oder Dekorationen werden extra berechnet.

3. Musiker- und Künstlergagen werden vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sind uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.

4. Anfallende Schäden müssen von dem Verursacher ersetzt werden, insbesondere Schäden an Grünflächen, bepflanzter Fläche, Zäunen, Werbeanlagen, gepflasterten Wegen, Außenmobiliar, Außenanlagen, Einbauten, Mobiliar, Mauerwerk, Farbanstrich, Gegenstände wie Beleuchtung, Musikanlagen, Vasen, Fußböden, Fliesen und Fenster.

5. Der Veranstalter darf  keine Speisen oder Getränke mitbringen. In Sonderfällen erhebt das Herzblut St. Pauli ein angemessenes Korkgeld.

6. Für Reparatur- und Renovierungskosten, sowie Betriebsausfall infolge der Veranstaltung, haftet der Veranstalter.

7. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug Nettokasse innerhalb von 7 Tagen, danach Verzinsung von 10 % p.a. Wenn nicht anders vereinbart, ist eine Vorauszahlung in Höhe von 40 % der zu erwartenden Rechnungssumme bei Vertragsabschluss zu leisten.

8. Das Herzblut St. Pauli übernimmt keine Haftung für Schäden an vom Veranstalter mitgebrachten Geräten und Gegenständen.

9. Besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann das Herzblut St. Pauli vom Vertrag zurücktreten.

10. Der Veranstalter kann sich bis zum Beginn der VA einseitig vom Vertrag mit der Folge lösen, dass je nach Zeitpunkt der Kündigung Stornierungskosten im unterschiedlichem Umfang verbleiben:
    1)    bis zu 14 Tage vor der VA: 40 % vom entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz
    2)    bis zu   7 Tage vor der VA: 60 % vom entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz
    3)    bis zu   3 Tage vor der VA: 80 % vom entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz

11. Der Veranstalter muss dem Herzblut St. Pauli bis zu 2 Werktage vor der Veranstaltung die genaue Anzahl der Teilnehmer und die Speisenauswahl angeben. Diese Angaben sind garantiert und werden bei der Berechnung als Minimum zugrunde gelegt. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste.

12. Für die Erfüllung der Ansprüche vom Herzblut St. Pauli aus diesem Nutzungsvertrag haftet der Veranstalter – ersatzweise der Anmeldende/Besteller- selbst.

13. Gerichtsstand ist Hamburg.

14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.